Kindern und Jugendlichen
bestmögliche Chancen
ermöglichen.

Integrationshilfen
Für Kinder und Jugendliche
Integrationshelfer tragen dazu bei, den Besuch einer allgemeinbildenden Schule oder auch einer Förderschule zu ermöglichen.
Sie unterstützen bei lebenspraktischen Verrichtungen, erledigen die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten während der Schulzeit und helfen bei der Orientierung im Schulalltag.

Antragsstellung
Die Erziehungsberechtigten eines betroffenen Kindes können beim Bezirk Schwaben einen formlosen Antrag auf Integrationshilfe stellen. Hilfreich ist das gleichzeitige Einreichen von Gutachten und ärztlichen Befunden, damit sich der Bezirk ein Bild vom Unterstützungsbedarf des Kindes machen kann. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Kontakt zum Kindergarten oder zur Schule zu suchen und deren Einverständnis zu haben.

Wo können wir Erziehungsberechtigte unterstützen?
Die Mitarbeiterinnen der Sozialstation unterstützen die Erziehungsberechtigten bei der Antragsstellung, beraten Sie bei der Beschaffung der nötigen Dokumente, führen bei Bedarf Gespräche mit den entsprechenden Stellen in Kindergarten und Schule, und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Integrationshelfer.
Durch die im SGB XII verankerte „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ besteht die Möglichkeit, einem Kind, das von einer Behinderung bedroht oder betroffen ist, einen Integrationshelfer zur Seite zu stellen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Hilfe zur Schulbildung ist eine nicht nur vorübergehende wesentliche körperliche oder geistige Behinderung bzw. die Bedrohung von einer solchen Behinderung (§ 53 SGB XII).