Was alleine nicht mehr geht, wird gemeinsam wieder möglich.

Fachberatung für Pflege

Beratung für Menschen,
die eine Pflegestufe beantragen möchten

Ein Pflegefall in der Familie oder im Umfeld - was tun? 

Pflegemaßnahmen müssen organisiert, Pflegehilfsmittel beschafft, Anträge gestellt werden. Die Pflegedienstleistung der Sozialstation hilft schnell und unbürokratisch und wird dabei von eigens ausgebildeten Fachberaterinnen unterstützt.

Knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland sind auf pflegerische Betreuung und Versorgung angewiesen, weil sie ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können und 75 % davon werden Zuhause gepflegt.

Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung abzurufen. 

Wir verstehen unsere Aufgabe hierbei nicht darin, die Arbeit der pflegenden Angehörigen zu kontrollieren, sondern vielmehr darin, beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Pflegekurse nach § 45 SGB XI

Wir bieten in regelmäßigen Abständen einen Pflegekurs an. 

Dieser Kurse vermittelt pflegenden Angehörigen grundlegende praktische Kenntnisse für die häusliche Pflege ihrer pflegebedürftigen Angehörigen. Der Umfang eines Pflegekurses beträgt in der Regel 10 Stunden.

„Häusliche Schulung“ nach § 45 SGB XI

Die „Häusliche Schulung“, die in Gegenwart des pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person in deren häuslicher Umgebung von einer Fachkraft durchgeführt wird, dauert bis zu 2 Stunden. Vor Ort werden die wichtigsten Problemfelder und mögliche Hilfestellungen schnell erkennbar.

Beratung bei der Einstufung in die Pflegeversicherung

Die Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) in den richtigen Pflegegrad scheitert oft an einer guten Vorbereitung.


Unsere Fachberaterin für Pflege bereitet vor und begleitet Betroffene und deren Angehörige bei Pflegeeinstufungen und gegebenenfalls Widersprüchen. Wie wichtig das ist, sieht man daran, dass der Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse ausschließlich vom Pflegegrad abhängt.

Generell werden für diese Tätigkeiten nur kompetente und motivierte Pflegefachkräfte mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege eingesetzt. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikationen für diese Tätigkeiten.

Für Sie da:

Barbara Kulka
Fachberatung Pflege
Brigitte Wirsching
Fachberatung Pflege

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